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IWB Nr. 14 vom Seite 511

Die Handelsvertreter nach französischem Recht (2. Teil)

Die angestellten Vertreter

Roger Storp

In Deutschland tätige Unternehmen sind gewohnt, bei der Beschäftigung von Vertretern eine klare Trennlinie zu ziehen zwischen selbständigen Handelsvertretern und Vertretern im Anstellungsverhältnis, meist Außendienstmitarbeiter (ADM), Reisende o. Ä. genannt. Nur in seltenen Fällen bestehen juristische Zweifel wegen der Einordnung. In Frankreich werden die verschiedenen Ausprägungen der Vertretertätigkeit jedoch seit Langem rechtlich stärker nuanciert: [i]dazu s. 1. Teil, Storp IWB 13/2011 S. 472 NWB EAAAD-86598 insbesondere wird den Eigenheiten des ADM, der zwar im Anstellungsverhältnis arbeitet, dabei aber sehr dem (freien) Handelsvertreter ähnelt, durch die gesetzliche Sonderregelung im französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) zum sog. Voyageur, Représentant, Placier (kurz: VRP) Rechnung getragen. Deren praktische Bedeutung ist groß: die VRP werden insbesondere in Vertriebsgesellschaften (also auch bei den meisten französischen Tochtergesellschaften von deutschen Unternehmen) in großem Umfang beschäftigt. Ihre Anzahl übersteigt die der Handelsvertreter/agent commercial (HV/AC) um ein Vielfaches. Der nachfolgende Überblick gilt daher insbesondere dem im deutschen Recht unbekannten...