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IWB Nr. 13 vom Seite 472

Die Handelsvertreter nach französischem Recht (1. Teil)

Freie und selbständige Vertreter

Roger Storp

Deutsche Unternehmen haben in Frankreich ca. 2.500 Niederlassungen errichtet. Der überwiegende Geschäftsverkehr mit französischen Kunden und Partnern wird nach wie vor über verschiedenartige Vertriebsmittler abgewickelt. Soweit sie in Frankreich ansässig und/oder tätig sind, stellt sich regelmäßig die Frage des anwendbaren Rechts, der rechtlichen Qualifizierung des Vertragsverhältnisses und der jeweiligen nationalen Sonderregelungen. Der nachstehende Beitrag behandelt – als erster von zwei Teilen – die selbständigen (Handels-)Vertreter des französischen Rechts, die für deutsche Unternehmen tätig werden, insbesondere den „Agent Commercial”. Der 2. Teil wird in der folgenden Ausgaben die Vertreter im Anstellungsverhältnis, insbesondere den sog. VRP, behandeln.

I. Einleitung

[i]Grundtypen sind im deutschen und französischen Recht gleichÄhnlich wie in Deutschland lassen sich in Frankreich die Vertreter (von Produktions- oder Dienstleistungs-)Unternehmen grob in drei Kategorien unterteilen:

  • angestellte Vertreter (Außendienstmitarbeiter u. a.);

  • selbständige (Handels-)Vertreter, die im fremden Namen und für fremde Rechnung auftreten;

  • Wiederverkäufer (exklusive oder selektive Vertriebshändler, Franchisenehmer ...