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Umsatzsteuer | Neue Vordruckmuster
Nach § 4 Nr. 7 Satz 3 UStG ist die Steuerbefreiung der Umsätze an die in § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d UStG genannten Einrichtungen und Personen (NATO-Soldaten, Diplomaten) von den in dem Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen abhängig. Der Unternehmer muss dies durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Gastmitgliedstaats (bzw. durch eine von der begünstigten Einrichtung selbst ausgestellte Bescheinigung) nach amtlich vorgeschriebenem Muster nachweisen. [i]Huschens, NWB 19/2011 Beilage 1Mit wird das bisherige Vordruckmuster der Bescheinigung durch das (in deutscher, englischer und französischer Sprache) dem BMF-Schreiben beigefügte Muster nach Anhang II der MwStSystRL-DVO (Anlagen) ersetzt. [i] BMF, Schreiben v. 24. 6. 2011 - IV D 3 - S 7532/09/10001, NWB NAAAD-86449 Das Muster ist für Umsätze anzuwenden, die nach dem bewirkt werden. Das