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BGH 18.05.2011 VIII ZR 260/10, NWB 28/2011 S. 2356

Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuer auf Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrags

Ein Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückzugebenden Leasingsache vom Leasingnehmer beanspruchen kann, ist nach dem ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihm eine steuerbare Leistung des Leasinggebers (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb darauf keine Umsatzsteuer zu entrichten hat.