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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 68/09

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Zahlungen an Sportverein aufgrund Vertrages über Nutzung städtischer Sportanlagen als Entgelt

Leitsatz

  1. Zum Begriff der entgeltlichen Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

  2. Der für die Steuerbarkeit erforderliche Leistungsaustausch ist bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen zu verneinen, wenn die Zahlungen lediglich dazu dienen, die Tätigkeit des Zahlungsempfängers allgemein zu fördern.

  3. Erbringt ein Unternehmer aufgrund eines gegenseitigen Vertrages Leistungen zur Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gegen Entgelt, ist grds. von einem Leistungsaustausch auszugehen.

  4. Leistet eine Kommune an einen eingetragenen gemeinnützigen Sportverein aufgrund eines Vertrages über die Nutzung städtischer Sportanlagen, in dem der Verein die Verpflichtung eingeht, die Anlage in eigener Zuständigkeit zu bewirtschaften, zu überwachen, pflegen und zu erhalten, einen pauschalierten „Zuschuss”, dessen Zahlung an die vertragsgemäße Erfüllung der Nutzungsvereinbarung geknüpft ist, so handelt es sich um ein Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAD-86264

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