Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abfindung an einen weichenden potentiellen Erben
Nicht jede Abfindungszahlung löst Erbschaftsteuer aus
§ 3 ErbStG zählt eine Fülle von erbschaftsteuerpflichtigen Tatbeständen auf, die als Erwerb von Todes wegen erbschaftsteuerpflichtig sind. Unterfällt ein Sachverhalt keinem der dort genannten Tatbestände, unterliegt ein solcher Erwerb nicht der Erbschaftsteuer. Streitig war in dem vom BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung entschiedenen Fall, ob eine Abfindung, die an einen vermeintlichen Erben geleistet wird, damit dieser nicht weiter behauptet, Erbe zu sein, als Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer auslöst.
Abfindungszahlung an weichenden potentiellen Erben
Die Erblasserin, die im April 2004 mit 91 Jahren verstarb, hatte in verschiedenen Testamenten den Kläger als Alleinerben eingesetzt. Im Jahr 2002 setzte die Erblasserin eine ihrer Freundinnen bzw. deren Tochter als Erbin durch eigenhändiges Testament ein, indem sie dieser ihr gesamtes Sparvermögen vermachte. Der Kläger beantragte trotz dieses Testaments einen Erbschein. Er war der Auffassung, dass das Testament aus dem Jahr 2002 unwirksam sei, weil die Erblasserin wegen Altersdemenz nicht mehr testierfähig gewesen sei. Der Antrag auf Ausstellung eines Erbescheins zugunsten des Klägers wurde durch Besc...