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Berufsrecht | Rechtsschein einer Sozietät von Steuerberatern gegenüber der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Für die Anwendung der sog. Sozienklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genügt eine Kooperation (hier: zwischen Steuerberatern) nicht. Insbesondere kann allein im Abschluss eines Treuhandvertrags keine gemeinschaftliche Berufsausübung gesehen werden. Ferner gelten die Grundsätze der Repräsentantenhaftung nicht im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Klage eines selbständigen Steuerberaters auf Freistellung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer solchen [i]Goez, NWB F. 30 S. 1657Versicherung hatte insoweit Erfolg, als die aus diesem Grund klageabweisende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben worden ist und an das OLG zurückverwiesen wurde.