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LG Coburg 02.11.2010 23 O 100/10, NWB 26/2011 S. 2186

Kapitalanlagerecht | Haftung des Anlagevermittlers für völlig unplausible Anlage

Anlagevermittler sind dazu verpflichtet, das vermittelte Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen. Ihnen muss dann auffallen, dass es Anlagen mit 100 %iger bzw. „absoluter Sicherheit” bei einer Rendite von 350 % in 15 bis 16 Monaten nicht gibt. Im Streitfall hatte der Anlagevermittler einem Anleger die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft zum Zweck des internationalen Handels mit internen Bankinstrumenten unter strikter Vertraulichkeit im Wert von 100.000 € vermittelt. Das Investment führte nicht nur zu keiner der zugesagten Ausschüttungen, der Vorstand der ausländischen Gesellschaft wurde auch wegen anderer Vermögensdelikte inhaftiert. Der Vermittler schuldete dem Anleger vollen Schadensersatz, Zug um Zug gegen Übertragung der (wertlosen) Anteilsscheine an der ...