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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 393

Die umsatzsteuerliche Organschaft

Probleme und Tendenzen unter Berücksichtigung europarechtlicher Aspekte

Timo Hartman

Die umsatzsteuerliche Organschaft war in jüngerer Zeit wieder vermehrt Gegenstand finanzgerichtlicher Rechtsprechung. Insbesondere der BFH hat zu den Eingliederungsvoraussetzungen einige richtungsweisende und Klarheit schaffende Entscheidungen getroffen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zur umsatzsteuerlichen Organschaft und berücksichtigt hierbei auch die Einwirkungen des Europäischen Unionsrechts, namentlich der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), auf die nationale Umsatzbesteuerung.

I. Einleitung

Das deutsche Umsatzsteuerrecht bestimmt in § 2 Abs. 1 UStG als Steuersubjekt den Unternehmer, also jedes selbständig tätige Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt. Während es bei natürlichen Personen oft zweifelhaft ist, ob eine Selbständigkeit im Einzelfall zu bejahen ist, sind juristische Personen grundsätzlich als selbständig anzusehen. Dieser Grundsatz wird lediglich durch eine Ausnahme durchbrochen: die Organschaft. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit einer juristischen Person (der sog. Organgesellschaft) dann nicht selbständig ausgeübt, wenn diese „nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell,...