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Einkommensteuer | Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage
Nach dem muss der Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage im Hinblick auf daraus resultierende Anschaffungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG nach 20 Jahren seit Eintragung der GmbH nicht zwingend allein durch den entsprechenden Zahlungsbeleg geführt werden. Vielmehr hat das Finanzgericht alle Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen.
Es mutet fast kurios an, dass das Finanzamt (und ihm folgend sogar das Finanzgericht) 20 Jahre nach Gründung einer GmbH ungeachtet des Ausweises der Volleinzahlung in den Bilanzen die Einzahlung der Kapitaleinlage bezweifelte, weil kein Bareinzahlungsnachweis mehr vorgelegt werden konnte.