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Einkommensteuer | Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 EStG
Nach dem ist der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 EStG preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils.
Überraschend war das Urteil der Vorinstanz, die den Verzicht auf eine Ausschüttung der im Veräußerungszeitpunkt thesaurierten Gewinne als zusätzlichen Anschaffungsaufwand für die veräußerten Anteile anerkannt hatte. Dem ist der BFH (natürlich) nicht gefolgt. In der Gestaltungspraxis ist, wenn Anteile an Kapitalgesellschaften mit Gewinnvorträgen veräußert werden, ein wichtiger Punkt, ob der Veräußerer daran noch partizipieren soll und ob sie noch vor der Anteilsübertragung (möglicherweise als Vorabausschüttung) oder erst danach ausgeschüttet werden sollen, weil dies unterschiedliche Steuerfolgen zeitigt.