Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Ort der sonstigen Leistung
Das den UStAE an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates v. zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur MwStSystRL angepasst. Mit dieser Durchführungsverordnung werden bestimmte Vorschriften der MwStSystRL mit Wirkung vom konkretisiert, insbesondere die Art. 43–59b MwStSystRL. Außerdem haben die Art. 3, 10–13 und 55 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 Auswirkungen auf die Anwendung der Ortsregelungen für sonstige Leistungen nach Art. 43 ff. MwStSystRL (= § 3a UStG). Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 ist in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden. Zur Klarheit finden die Auswirkungen dieser Durchführungsverordnung auf die Verwaltungsauffassung [i]Huschens, NWB 19/2011 Beilage 1; Serafini, NWB 14/2010 S. 1078 in den entsprechenden Regelungen des UStAE ihren Niederschlag. Die Abschn. 3a.1, 3a.2, 3a.5, 3a.6, 3a.7, 3a.9, 13b.1 un...