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Bestimmung des Leistungsorts nach den neuen Umsatzsteuerregeln seit 1. 1. 2010
Grenzüberschreitende Dienstleistungen
[i]Huschens, NWB 44/2009 S. 3408Grenzüberschreitende Dienstleistungen erlangen mit zunehmender Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen immer größere Bedeutung. Diesem Trend Rechnung tragend hat die EU mit der Richtlinie 2008/8/EG v. (ABl EU 2008 Nr. L 44 S. 11) die Leistungsortbestimmung im [i]Sikorski, Umsatzsteuer im Binnenmarkt, NWB Verlag Herne, 6. Aufl. 2009, ISBN: 978-3-482-45986-3Binnenmarkt grundlegend neu geregelt. Mit dem JStG 2009 v. (BGBl 2008 I S. 2794) wurden diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Nachdem sich nunmehr auch die Finanzverwaltung in zwei Anwendungsschreiben umfänglich zur Neuregelung und ihren Folgen geäußert hat, zeigt der nachfolgende Musterfall anhand von Beispielen zu den beiden Leistungstypen „Güterbeförderung” und „Gegenstandsbearbeitung” praxisrelevante Veränderungen in der Rechtsanwendung auf.
I. Leistungstypus „Güterbeförderung”
Der in Deutschland ansässige und im internationalen Transportgewerbe tätige Frachtführer D-F erbringt bzw. bezieht Gütertransportleistungen im In- und Ausland.
1. Transportleistungen im Inland
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transportleistungen im Inland hängt von der Ansässigkeit des Leistungsempfängers ab.