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BGH 06.04.2011 XII ZB 89/08, NWB 24/2011 S. 2024

Unterhaltsrecht | Versicherung zur Absicherung eines Baukredits in Versorgungsausgleich einzubeziehen

Im Versorgungsausgleich sind grds. auch die zur Immobilienkreditfinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht auszugleichen. Denn mit der Sicherungsabtretung allein hat sich der (ausgleichspflichtige) Ehepartner seiner Rechte aus der Rentenversicherung noch nicht endgültig begeben. Im Streitfall sollte ein über 23 Jahre laufendes Immobiliendarlehen endfällig in einer Summe u. a. mit der Ablaufleistung aus Lebensversicherungen getilgt werden. Die konkrete Anrechnung der Versicherungen in den Versorgungsausgleich der früheren Ehefrau muss nun das OLG vornehmen.

Anmerkung:

Ob wirtschaftlich Dritten zustehende Ansprüche auszugleichen sind, war bislang umstritten. Der BGH schloss sich nun der Auffassung an, derzufolge eine Sicherungsabtretung von Recht...