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Einkommensteuer | Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag
Nach dem ist die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze überschritten, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück jedoch in derselben Urkunde in Wohn- und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden.
Möglicherweise hatte die Klägerin geglaubt, alles richtig gemacht zu haben, als sie die Anwendung der sog. Drei-Objekt-Grenze durch Veräußerung nur eines Miteigentumsanteils nach geringfügiger Überschreitung der Fünfjahresfrist vermeiden wollte. Die Aufteilung des Grundstücks in 25 Einheiten in derselben Veräußerungsurkunde vermittelte aber doch wohl zu sehr den Eindruck einer Umg...