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BFH 09.02.2011 I R 47/09, NWB 24/2011 S. 2020

Körperschaftsteuer | Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte

Nach dem sind öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen auch mit denjenigen gewerblichen Einkünften von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, die sie aus den gesetzlich erlaubten Anlagen ihres Vermögens erzielen.

Anmerkung:

Der BFH ist zu dem Ergebnis gelangt, die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG umfasse die gesamten Erträge aus Aktivitäten, die den Versorgungseinrichtungen erlaubt seien. Dazu gehören Gewinnanteile aus mitunternehmerischen Beteiligungen, über die die Klägerin verfügte. Nicht Gegenstand der Entscheidung ist, welche Auswirkungen die Beteiligungen bei den gewerblichen Personengesellschaften auslösen. Es spricht viel dafür, dass die Steuerbefreiung bei der Gewinnfeststellung der Mitunternehmerschaften [i]Bödecker, NWB 7/2010 S. 501zunächst unberücksichtigt bleibt u...