Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Verbot der Altersdiskriminierung im Spiegel der neueren Rechtsprechung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-83903 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lässt Altersgrenzen zu, wenn sie sich auf den Zeitpunkt beziehen, zu dem der Arbeitnehmer die reguläre Altersrente beanspruchen kann. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) grds. gebilligt. Hinsichtlich einer tarifvertraglichen Altersgrenze, die unter der regulären gesetzlichen Grenze liegt, ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt. Hierzu war ein Verfahren vor dem EuGH anhängig. Jedoch hat sich das Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Siegburg (Beschluss v. - 2 Ca 2144/09) durch Vergleich der Parteien im Ausgangsstreit erledigt. Die Problematik bleibt also bis auf Weiteres virulent. Zwar blieb die befürchtete Klagewelle abgewiesener Stellenbewerber wegen angeblicher Verstöße gegen das AGG aus. Doch liegt dessen strikte Beachtung im ureigensten Interesse des Arbeitgebers, da Verstöße teuer werden können.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter
Kollektivrechtliche Grundlagen und offene Fragen
[i]Erstellen von Sozialplänen erfordert große SorgfaltNach Altersstufen gestaffelte Sozialplan-Abfindungen hat die Rechtsprechung gebilligt. Die Altersstufen müssen aber geeignet und erforderlich sein, das Ziel zu fördern, wesentli...