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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 337

Der Optiker hat in Afrika nur wenig dazu gezahlt

Aufgabe aus dem Internationalen Steuerrecht

Dr. Ingo Scholz und Axel Scholz

Sachverhalt

Der Optikermeister Felix betreibt als Einzelkaufmann ein Unternehmen, das Brillengestelle und -gläser herstellt und vertreibt. Mit dieser Tätigkeit erzielte er im letzten Veranlagungszeitraum einen Gewinn von 2,3 Mio. €, der durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird. Zudem hat er im vergangenen Juni in Ägypten und Bahrain jeweils Betriebsstätten eröffnet und ferner in Saudi-Arabien mit zwei örtlichen Optikermeistern eine Mitunternehmerschaft gegründet. Seiner Buchhaltung lässt sich durch eine entsprechende Kostenstellenrechnung entnehmen, dass von seinem Gewinn 200 000 € auf die Betriebsstätte in Ägypten und 120 000 € auf die Betriebsstätte in Bahrain entfallen. Seine Beteiligung an der Mitunternehmerschaft in Saudi-Arabien hat zu einem – nach deutschen Gewinnermittlungsvorschriften für den Betriebsvermögensvergleich ermittelten – Verlust von 20 000 € geführt. Die Betriebsstätten in Ägypten und Bahrain werden von örtlichen Optikermeistern geleitet, Felix hält sich dort lediglich einige wenige Tage auf, an denen er im Hotel übernachtet.

Felix wohnt und lebt in Freiburg, ist ledig, hat keine Kinder un...