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BMF-Schreiben zur Einkunftsermittlung beschränkt Steuerpflichtiger bei Vermietung und Verpachtung
[i]Beschränkt Steuerpflichtige mit inländischen VermietungseinkünftenDas BMF hat zur Ermittlung der Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (). Ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 wurde die Vermietung und Verpachtung von inländischem unbeweglichem Vermögen oder Rechten den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugehörig erklärt (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG). Voraussetzung ist, dass sie eine gewerbliche Tätigkeit des beschränkt Steuerpflichtigen darstellt, auch wenn sie nicht einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Vertreter zuzurechnen ist. Vor dem lagen insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG vor, d. h. es wurde von Überschusseinkünften ausgegangen.
Hierzu führt das BMF u. a. aus: Für die Bemessung der Abschreibung sowie für die Bewertung von Vermögen, durch das vor dem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG und nach dem Einkünfte nach § 49 S. 350Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa EStG erzielt werden, gilt das Nachfolgende: Inländisches unbewegliches Vermögen, im Inland belegene, in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragene o...