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Geänderte Berechnung bei Künstlern und Sportlern bis VZ 2008
: Aufwendungen beim Steuerabzug § 50a EStG
Mit Schreiben vom hatte das BMF auf das EuGH-Urteil „Scorpio” (C 290/04 NWB VAAAC-42646) reagiert und die Berücksichtigung von Aufwendungen in unmittelbarem Zusammenhang mit den inländischen Einkünften bei der Ermittlung des Steuer-abzugs für EU/EWR-Bürger und EU/EWR-Kapitalgesellschaften zugelassen. Bei natürlichen Personen als Vergütungsgläubiger wurde damals aber eine Verdoppelung des Steuersatzes, bezogen auf den „Inlandsgewinn”, verfügt. Diese Verdoppelung hat der NWB KAAAD-49021) für EU-rechtswidrig erklärt. Mit Schreiben vom NWB TAAAD-62383 hat das BMF eine neue Verwaltungsanweisung zur Berücksichtigung von Aufwendungen beim Steuerabzug erlassen und das Schreiben aus 2007 aufgehoben. Im Folgenden werden die konkreten Änderungsmöglichkeiten für die VZ bis 2008 und die Auswirkungen auf die aktuelle Rechtslage analysiert.
I. Fälle bei denen bereits Aufwendungen berücksichtigt wurden
[i]Alte RechtslageAufgrund des „FKT Scorpio Konzertproduktionen GmbH” NWB MAAAC-18790; vgl. auch hierzu ergangenes NWB EAAAC-61542) hatte das (IV C 8 - S 2411/07/0002 NWB VAAAC-42646) eine gesonderte Berechnun...