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Umsatzsteuer | Wechsel von der Ist- zur Sollversteuerung
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist für jeden Besteuerungszeitraum gesondert zu prüfen, sie hat keine Auswirkung auf das Folgejahr. Für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist ein Antrag notwendig, aufgrund dessen das FA nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, ob es die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten erstmals oder nach einem Wechsel von der Soll- zur Istversteuerung gestattet. Der Unternehmer kann rückwirkend von der Ist- zur Sollversteuerung zurückkehren.
Beyer, Die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer – Hinweise und Fallstricke, BBK 10/2009 S. 479, NWB PAAAD-20564.