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IWB Nr. 14 vom Seite 681 Fach 8 USA Gr. 2 Seite 1004

Mißbrauch bei Steuergutschriften für ausländische Ertragsteuern in den USA

von Steuerberater Hans Zschiegner, Chicago

US-Staatsbürger, Ausländer mit Wohnsitz in den USA (resident aliens) und insbesondere auch US-Kapitalgesellschaften unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der US-Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. DBA-Befreiungen ausländischer Einkünfte, wie sie in Deutschland verfügbar sind, gibt es in den USA nicht. Diese unbeschränkt Steuerpflichtigen können jedoch zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung gezahlte oder zahlbare ausländische Ertragsteuern ohne jegliche Länderzuordnung auf die US-Einkommensteuerbelastung der entsprechenden Kategorie von Auslandseinkünften anrechnen (Sec. 901 IRC) und evtl. Mehrbeträge anrechnungsfähiger ausländischer Ertragsteuern 2 Jahre zurück- und 5 Jahre vortragen. Da die effektiven Ertragsteuersätze zahlreicher Staaten niedriger sind als jene der USA, haben Multinationale häufig nicht ausgeschöpfte Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Ertragsteuern (excess foreign tax credit [FTC] limitations), und der Anrechnungsausgleich zwischen hoch und niedrig besteuerten Auslandseinkünften aus verschiedenen Staaten ist daher sehr wünschenswert.

I. Verhinderung mißbräuchlicher Steueranrechnung

Treasury und Internal Revenue Service erließen am die am veröffentlichte ...