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BMF 28.02.2011 IV B 5 -S 1301 USA/10/10006, StuB 9/2011 S. 358

Vergütungen auf partiarische Darlehen

Der BFH hat durch Urteil vom – I R 75/09 zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen i. d. F. vom (DBA-USA 1989) entschieden, dass das Anrechnungsverfahren gem. Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA-USA 1989 nicht auf aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus einem gewinnabhängigen Darlehen i. S. des Art. 10 Abs. 5 DBA-USA 1989 anzuwenden ist.

Eine Doppelbesteuerung wird vielmehr nach Maßgabe von Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Satz 1 DBA-USA 1989 durch Freistellung der Zinseinkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer vermieden. Darüber hinaus hat der BFH festgestellt, dass die auf das partiarische Darlehen gezahlten Zinsen als aus den USA stammend anzusehen sind (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 DBA-USA 1989).

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hinsichtlich vergleichbarer Sachverhalte, auf die das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen i...