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IWB Nr. 13 vom Seite 637 Fach 8 Brasilien Gr. 2 Seite 110

Das Steuersystem Brasiliens im Überblick

von Dr. Ingo Müssener, Sankt Augustin

Nach der neuen Bundesverfassung vom ist Brasilien ein Bundesstaat, der sich aus dem Bund, dem Bundesdistrikt mit der Hauptstadt Brasilia und den 26 Einzelstaaten zusammensetzt. Jede dieser ”Bundeseinheiten” hat eine eigene Verfassung und damit verbunden eigene Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungskompetenzen, dies allerdings nur in dem Rahmen, den die übergeordnete Bundesverfassung zuläßt. Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben können die ”Bundeseinheiten” zu größeren Regionen zusammengefaßt werden, in denen einheitliche Regelungen in bestimmten Bereichen gelten, z. B. auch im steuerlichen Bereich. Unterste Ebene des Staatsaufbaus sind die 5 507 Gemeinden (Stand 1997), die ihrerseits verwaltungsmäßig zu größeren Organisationseinheiten zusammengefaßt werden können.

Brasilien hat zusammen mit Argentinien, Paraguay und Uruguay den gemeinsamen Markt MERCOSUR geschaffen, einen multinationalen Zusammenschluß mit einem gemeinsamen Zolltarif, dessen Mitglieder sich beim Warenaustausch gegenseitig gleiche steuerliche Behandlung zusichern. Assoziierte Mitglieder des MERCOSUR sind Bolivien und Chile. Mit der EU besteht ein Rahmenabkomme...