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IWB Nr. 13 vom Seite 629 Fach 6 Indonesien Gr. 3 Seite 16

Das indonesische Aktiengesetz

von Rechtsanwalt Kai Hauerstein, Hamburg

Das Gesetz Nr. 1 aus dem Jahre 1995 über die Aktiengesellschaft trat am in Kraft. Das Gesetz ersetzt die Art. 36 bis 56 des alten indonesischen HGB von 1847 (Wetboek van Koophandel, Staatsblad 1847: 23), welches weitgehend mit dem niederländischen Handelsgesetzbuch von 1838 übereinstimmt. Bis auf die Änderung des Stimmrechts der Aktionäre (Gesetz Nr. 4/1971) blieben die 21 Artikel nahezu 150 Jahre unverändert. Indonesien hat deshalb sein Aktiengesetz novelliert, weil ”dieser Zustand nicht den praktischen Erfordernissen einer modernen Industriegesellschaft im Zeitalter der weltweiten Globalisierung entspricht” (unter a des Vorworts zum Aktiengesetz). Ein weiteres Motiv ist die Schaffung einer eigenen nationalen Rechtsordnung (c ebd.). Da das Nebeneinander von niederländischem Kolonialrecht, regionalen Gewohnheits-(Adat-) rechten und islamischem Recht einen zum Teil verwirrenden Rechtspluralismus zur Folge hat, ist Indonesien bestrebt, diesen durch nationale Gesetzgebungsakte zu beseitigen. Das neue Aktiengesetz ist das jüngste Beispiel. Der indonesische Gesetzgeber griff bei der Neuregelung auf das im indonesischen HGB geregelte niederländische Modell der Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) zurück, so daß die Grundstruktur dieser Ka...