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BBK Nr. 9 vom Seite 438

Aktivierung von Mieterein- und Mieterumbauten

Prof. Günter Maus

[i]infoCenter, Mietereinbauten, NWB BAAAB-04862 Betriebe auf der Suche nach geeigneten Geschäftsräumen müssen sich zwischen „Kauf und Miete” entscheiden. Soweit die Entscheidung zugunsten der Anmietung von Räumlichkeiten ausfällt, ist es häufig erforderlich, das Mietobjekt durch diverse Baumaßnahmen (z. B. Einbau bzw. Entfernung von Zwischenwänden, sanitären Anlagen, Entlüftungsanlagen, Decken- und Wandverkleidungen, etc.) für die vorgesehene betriebliche Nutzung herzurichten. Es stellt sich die Frage, wie die beim Mieter anfallenden Aufwendungen bilanzsteuerrechtlich zu behandeln sind.

I. Ausgangsfall

[i]Durchführung von BaumaßnahmenDie P-GmbH schließt einen Mietvertrag für einen Zeitraum von zehn Jahren ab. Gegenstand des ab dem laufenden Mietverhältnisses ist die Anmietung eines Grundstücks, auf dem sich ein Hallengebäude befindet. Die GmbH möchte dort ein Gartencenter betreiben. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nicht vorgesehen. Ab dem werden von der GmbH auf eigene Rechnung folgende Baumaßnahmen durchgeführt:


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Streichen der Fassade
Die Kosten für das Streichen der Hallenfassade belaufen sich auf 20.000 €.
Errichtung eines
Verkaufs-Gewächshauses und einer Toilettenanlage
Der Kostenaufwand für die ...