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Abgabenordnung | Ergänzender Haftungsbescheid nach Lohnsteueraußenprüfung
Nach dem ist das Finanzamt zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids berechtigt, wenn die Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zugrunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen im Rahmen einer Außenprüfung festgestellten Tatsachen beruht. Dass die Lohnsteuerschuld und damit der Haftungsanspruch im Zeitpunkt des Erlasses des ersten Haftungsbescheids bereits materiell-rechtlich entstanden waren, steht einer weiteren Haftungsinanspruchnahme nicht entgegen (Fortentwicklung der Rechtsprechung).
Es ist ein altes Problem, ob ein Geldleistungs-Verwaltungsakt nur eine bestimmte Leistung fordert oder damit zugleich (stillschweigend) entscheidet, dass eine weitergehende Forderung nicht besteht. Nimmt man das an, kann also eine Nachforderung nur dann erhoben wer...