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Steuerliche Investitionsförderung in Italien durch das sog. Tremonti-Gesetz
Das Maßnahmenpaket der ersten 100 Regierungstage enthält verschiedene Bestimmungen, die zur Ankurbelung der italienischen Wirtschaft bestimmt sind. Es handelt sich um Maßnahmen zur Aufdeckung der Schattenwirtschaft, steuerliche Begünstigungen auf reinvestierte Gewinne, Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Reduzierung der formellen Auflagen zu Lasten des Steuerpflichtigen. Das Kernstück dieses Pakets stellt ohne Zweifel das Investitionsförderungsgesetz, welches unter dem Namen des Finanzministers Tremonti, ”Tremonti-Gesetz” bekannt ist. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Neuauflage des bereits unter der ersten Berlusconi-Regierung in den Jahren 1994 und 1995 angewandten Investitionsförderungsinstruments. Im Wesentlichen besteht die steuerliche Begünstigung in der Freistellung eines Teils des Gewinns von den Ertragsteuern (Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer), in Funktion der Investitionen in neue Wirtschaftsgüter und in einem bestimmten Umfang in Schulung und Weiterbildung des Personals. Vereinfacht ausgedrückt wird der Gewinn in Höhe von 50 % des förderungsfähigen Investitionsbetrages, der die Durchschnittsinvestitionen der fünf vorangegangen Geschäftsjahr...