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IWB Nr. 5 vom Seite 233 Fach 5 Luxemburg Gr. 2 Seite 160

Luxemburger Steuerreform 2002

von MBA/Dipl. Kauffrau Sonia Neffati und Dipl.rer.pol./Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Gutknecht, PricewaterhouseCoopers, Luxemburg

Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich der Einkommensteuer und bei der Besteuerung von Körperschaften geben, die sich durch die am verabschiedete Steuerreform 2002 in Luxemburg ergeben haben.

I. Änderungen im Bereich der Einkommensteuer

1. Neue Steuersätze

Die Steuersätze wurden bereits im Jahr 2001 gesenkt. Für das Jahr 2002 erfolgt nun eine weitere Senkung der Steuersätze um linear 6 Prozentpunkte (4 Prozentpunkte für die letzte Stufe). Die neue Steuertabelle für einen ledigen Steuerpflichtigen sieht wie folgt aus (bei Anwendung des Splittingtarifs sind die genannten Beträge zu verdoppeln):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Einkommen in Euro
0 %
bis 9 750 Euro
8 %
von 9 750 Euro
bis 11 400 Euro
10 %
von 11 400 Euro
bis 13 050 Euro
12 %
von 13 050 Euro
bis 14 700 Euro
14 %
von 14 700 Euro
bis 16 350 Euro
16 %
von 16 350 Euro
bis 18 000 Euro
18 %
von 18 000 Euro
bis 19 650 Euro
20 %
von 19 650 Euro
bis 21 300 Euro
22 %
von 21 300 Euro
bis 22 950 Euro
24 %
von 22 950 Euro
bis 24 600 Euro
26 %
von 24 600 Euro
bis 26 250 Euro
28 %
von 26 250 Euro
bis 27 900 Euro
30 %
von 27 900 Euro
bis 29 550 Euro
32 %

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird noch ein Zuschlag für den Luxemburger Beschäftigungsfonds (majoration de l'impôt sur le revenu en faveur du fonds pour l'emploi) i. H. von