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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 161

Die Anfechtung letztwilliger Verfügungen

Zivilrechtliche Grundlagen und steuerliche Auswirkungen

Dr. Christoph Keller und Dr. Albert von Schrenck

Vor nicht allzu langer Zeit war an dieser Stelle die Rede von der Ausschlagung des Erbes als einem der wichtigsten Gestaltungsrechte des Erben nach Anfall der Erbschaft (NWB-EV 2/2011 S. 50 NWB IAAAD-60317). Im Anschluss daran soll nun ein zweites wichtiges Gestaltungsrecht des Erben erläutert werden: die Anfechtung letztwilliger Verfügungen. Zweck und Zielrichtung beider Gestaltungsrechte unterscheiden sich erheblich. Während die Ausschlagung dazu dienen kann, die nachteiligen Folgen einer Erbschaft zu vermeiden oder abzumildern, bietet die Anfechtung dem Berechtigten die Möglichkeit, eine mit einem Willensmangel behaftete letztwillige Verfügung des Erblassers zu beseitigen und dadurch seine eigene Rechtsstellung zu verbessern.

I. Begriff und systematische Einordnung

Der Begriff der Anfechtbarkeit bezeichnet die Situation, in der ein Rechtsgeschäft an einem Willensmangel leidet, der nicht ohne Weiteres, sondern erst auf die rechtsgestaltende Erklärung des Anfechtungsberechtigten hin zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führt. Vorschriften über die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts finden sich nicht nur im Allgemeinen Teil des BGB (dort §§ 119 ff. und §§ 142 ff.)...