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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 09 | Doppelte Haushaltsführung: Kein Steuervorteil für umgekehrte Familienheimfahrten

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für privat veranlasste Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts berufstätigen Ehegatten nicht als Werbungskosten abziehbar sind. Anders kann es aussehen, wenn berufliche Gründe den Ehegatten mit doppelter Haushaltsführung an seiner Familienheimfahrt hindern.

Was umgekehrte Familienheimfahrten angeht, hat der Bundesfinanzhof die Hoffnungen auf ein steuerzahlerfreundliches Urteil leider enttäuscht. Privat veranlasste Kosten für Besuchsfahrten bei doppelter Haushaltsführung sind steuerlich nicht abziehbar. Worum es geht, macht am besten ein Beispiel deutlich.

Ein Ehepaar lebt in Köln. Der Ehemann ist dort als Architekt tätig. Die Ehefrau arbeitet in Berlin bei einem Verband als Justiziarin. Sie hat in Berlin einen Zweitwohnsitz. Eine typische doppelte Haushaltsführung also, die so vom Finanzamt auch problemlos anerkannt wird. Fährt die Ehefrau am Wochenende heim nach Köln, dann handelt es sich ohne Zweifel um Familienheimfahrten. Die Aufwendungen sind als Werbungskosten abzugsfähig. Zumindest dann, wenn keine Kinder am Familienwohnsitz leben, ist es nun aber du...