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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 22 | Umgekehrte Familienheimfahrten: Fahrtkosten des Ehegatten zum Beschäftigungsort

Ein Arbeitnehmer mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung, der aus betrieblicher Notwendigkeit auch an den Wochenenden vor Ort bleiben muss, kann nach einem aktuellen Urteil des FG Münster die Kosten für wöchentliche Besuchsfahrten des Ehepartners an den Beschäftigungsort als Werbungskosten bei den Einkünften nach § 19 EStG ansetzen. Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde ist nun die Revision anhängig.

Können umgekehrte Familienheimfahrten als allgemeine Werbungskosten eines Arbeitnehmers steuermindernd berücksichtigt werden? Das muss der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs demnächst entscheiden.

Sie wissen, worum es geht: Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann jede Woche eine Familienheimfahrt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Nun kommt es aber zuweilen vor, dass nicht der Arbeitnehmer seine Familie am Wohnort besucht, sondern die Angehörigen zum Beschäftigungsort reisen. Dann handelt es sich – im Steuer-Deutsch – um eine umgekehrte Familienheimfahrt. Klar ist: Als Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die Reisekosten der Angehörigen nicht abgesetzt werden...