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IWB Nr. 11 vom Seite 509 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 536

Änderung der Verordnung zum DBA Schweiz-Deutschland

von Rechtsanwalt Andreas Kolb, Bern

I. Entlastungsverfahren

Die Schweiz gewährte die Entlastung von der Verrechnungssteuer bisher im Wege der Rückerstattung. Im Zuge der Änderung des DBA-D durch das am in Kraft getretene Revisionsprotokoll v. wurde im Protokoll zu Art. 10 Abs. 3 festgelegt, dass für Dividenden aus Beteiligungen einer deutschen Gesellschaft von mindestens 20 % an einer schweizerischen Gesellschaft (neu) eine direkte Entlastung an der Quelle gewährt wird. Demzufolge muss die Verrechnungssteuer bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht mehr entrichtet werden. Die Verordnung des Bundesrats v. zum schweizerisch-deutschen DBA (VO DBA-D) enthält Bestimmungen über das neue Verfahren und sieht vor, dass das erleichterte Entlastungsverfahren für Dividenden gilt, die nach dem fällig werden. Anstelle der Entrichtung kann die Stpfl. durch Meldung der Dividende an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) erfüllt werden (Art. 3 VO DBA-D).

Für die Übergangszeit wird festgelegt, dass für Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen, die zwischen dem und dem fällig geworden sind, auf Antrag hin eine Rückerstattung von 35 % gewährt wird.

Das neue Meldeverfahren kommt nur zur Anwendung, wenn feststeht, dass die deutsche M...