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IWB Nr. 11 vom Seite 517 Fach 11a Seite 664

EuGH-Verfahrensreport: Direkte Steuern (Stand: März 2003)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Verb. Rs. T-269/99, T-271/99, T-272/99, T-346/99, T-347/99 und T-348/99 (Territorio Historico de Alava u. a.)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 459.

Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Rechtsgrundlage:

Art. 87 EG.

2. Rs. C-306/99 (Banque internationale pour l'Afrique occidentale SA)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 411 f. und 568.

Tenor:

1. Die im zweiten und im dritten Teil der Vorabentscheidungsfragen enthaltenen Fragen nach der Auslegung der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates v. aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrags über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen sind zulässig.

2. Die Vierte Richtlinie 78/660/EWG schließt nicht aus, dass nach ihrem Art. 20 Abs. 1 zu vermutende Verluste oder Verbindlichkeiten aufgrund einer gem. Art. 14 dieser Richtlinie unter der Bilanz angegebenen Verpflichtung auf der Passivseite der Bilanz als Rückstellung ausgewiesen werden, sofern der fragliche Verlust oder die fragliche Verbindlichkeit am Bilanzstichtag als wahrscheinlich oder sicher qualifiziert werden kann. Art. 31 Abs. 1 Buchst. e dieser Richtlinie schließt nicht aus, dass zur Wahrung der Gr...