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Einkommensteuer | Rückwirkende Herabsetzung des Höchstbetrags gem. § 34 Abs. 1 EStG 1990
Die Anwendung des durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform mit Wirkung zum von 30 Mio. DM auf 15 Mio. DM herabgesetzten Höchstbetrags für außerordentliche Einkünfte auf eine Anteilsveräußerung im August 1997 verletzt nach dem nicht in unzulässiger Weise Vertrauensschutzinteressen des [i]Intemann, NWB 44/2010 S. 3529Veräußerers.