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BFH 25.11.2010 IX R 47/10, NWB 14/2011 S. 1130

Einkommensteuer | Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote

Soweit nach Maßgabe des , 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 Wertsteigerungen steuerbar sind, welche nach der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am entstanden sind, handelt es sich nach dem um eine steuerbegründende Tatsache, wofür die Feststellungslast das Finanzamt trifft.

Anmerkung:

Es handelt sich um einen jener Fälle, für die das BVerfG entschieden hat, bis zum entstandene Wertsteigerungen der Anteile dürften in Fällen der Veräußerung nach diesem Zeitpunkt nicht nach § 17 EStG besteuert werden. Die Entscheidung ist für diese Fälle von erheblicher Bedeutung, weil der BFH die Beweislast dafür, ob nach dem besteuerbare Wertzuwächse entstanden sind, den ...BStBl 2011 I S. 16