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FG Berlin 17.11.2010 2 K 3060/06 B, NWB 14/2011 S. 1130

Einkommensteuer | Steuerbegünstigung für Altbausanierung nicht für Neuausbauten

Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die zu Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder einer Wohnung in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsgebiet führen, werden steuerlich nach § 10f EStG besonders begünstigt. Sie können über zehn Jahre verteilt zu insgesamt 100 %, bei Baubeginn ab 2004 zu 90 % wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Nach einem kann diese Begünstigung allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn solche Aufwendungen auf bereits bestehenden Wohnraum entfallen, nicht jedoch für einen Neubau. In dem entschiedenen Fall erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung in ein...