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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Aktien bei Wertminderung von mehr als 10 %
Nach dem FG Rheinland-Pfalz ist bei Aktien des Anlagevermögens eine Teilwertabschreibung zulässig, wenn der Börsenkurs am Bilanzstichtag um mehr als 10 % unter die Anschaffungskosten der Aktien gesunken ist.
Das FG geht bei Wertminderungen von bis zu 10 % von unbedeutenden Wertschwankungen aus. Die 10 %-Grenze ist nach dessen Auffassung als Geringfügigkeitsgrenze anerkannt, z. B. im Rahmen des § 12 EStG bei der Frage einer unbedeutenden Privatnutzung eines betrieblichen Pkw oder einer unbedeutenden privaten Mitveranlassung einer Geschäftsreise.
[i]Im Streitfall: Wertminderung von mehr als 16 %Im Streitfall hatte eine Versicherungsagentur in den Jahren 1999 und 2000 Anteile an Fonds-Gesellschaften erworben, deren Wert zum um 16 % bis 30 % gesunken war. Das FG ließ eine Teilwertabschreibung zu, weil die Wertminderung g...