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FG Berlin 23.06.2010 7 K 9247/05 B, BBK 7/2011 S. 296

Bilanzierung | Rückstellung wegen Mietgarantie zulässig

Ein gewerblicher Grundstückshändler darf eine Rückstellung für die von ihm gewährten Mietgarantien bilden, wenn

  • seine Inanspruchnahme aus den Mietgarantien wahrscheinlich ist und

  • für die Mietgarantie ein gesondertes Entgelt nicht vereinbart wird.

[i]Einseitiges Leistungs-versprechen Es handelt sich dann nach dem FG Berlin-Brandenburg um ein einseitiges Leistungsversprechen und nicht um eine unzulässige Drohverlustrückstellung i. S. von § 5 Abs. 4a EStG, da kein gegenseitiges schwebendes Geschäft vorliegt. Aufgrund der Garantiezusage bestand eine ungewisse Verbindlichkeit, die wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht war, nämlich durch Erteilung der Garantiezusage im Kaufvertrag.

[i]Entgelt sollte Gegen-leistung für Verwaltungs-tätigkeit sein Im Streitfall hatte die Klägerin 30 Wohnungen im Jahr 1999 veräußert und den Käufern im Kaufvertrag jeweils eine M...