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FG München Urteil v. - 10 K 2169/09

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 S. 2 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Keine Berufsausbildung bei unzureichenden Lernanstrengungen in einem Fernlehrgang

Leitsatz

Ein Kind ist nicht in Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG,wenn es sich nicht ernsthaft auf seine Berufsziele vorbereitet. Nimmt ein Kind an einem Fernlehrgang (hier: zur Vorbereitung auf das Abitur) teil, ist von mangelnder Ernsthaftigkeit jedenfalls dann auszugehen, wenn das Kind deutlich weniger als die Hälfte der i. R. d. Regelstudiendauer erforderlichen Aufgaben erledigt. Es kommt weder auf das Vorliegen einer schulischen Mindestorganisation an, noch muss eine Mindeststundenzahl vorliegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-68612

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