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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 896/11

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2a

Berufsausbildung eines Kindes ohne regelmäßigen Besuch der Ausbildungsstätte (Schule)

Leitsatz

1. Eine Schulausbildung ist nicht nur dann als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn der Schüler in eine schulische Mindestorganisation eingebunden ist, die eine gewisse Lernkontrolle ermöglicht.

2. Bereitet sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbstständig auf Prüfungen vor, sind an den Nachweis und die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. Zweifel gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten des Kindergeldberechtigten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2012 S. 3834
DAAAE-14704

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