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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 178/17

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2h

Kindergeld ; Studium nach abgeschlossener Bankausbildung

Leitsatz

  1. Zum Begriff der Berufsausbildung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG.

  2. Zu der Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss Teil der Erstausbildung sein kann.

  3. Wird nach Abschluss der Ausbildung zum Bankkaufmann zum nächstmöglichen Termin ein Studium begonnen, bei dem die Ausbildungszeit als Berufserfahrung berücksichtigt wird, beinhaltet das Studium den zweiten Teil einer mehraktigen Berufsausbildung, für den Kindergeld zu gewähren ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAG-90005

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