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Insolvenzrecht | Keine Zurechnung anwaltlichen Verschuldens für falsches Vermögensverzeichnis
Dem Schuldner kann das Fehlverhalten seines Verfahrensbevollmächtigten, der das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vermögensverzeichnis eigenmächtig ändert, nicht als eigenes (qualifiziertes) Verschulden zugerechnet werden. Das Insolvenzgericht hatte die Restschuldbefreiung versagt, weil die Schuldnerin Mieteinnahmen, einen Unterhaltsanspruch sowie ein Leibgedinge zu ihren Gunsten grob fahrlässig verschwiegen habe. Es waren im Streitfall allerdings lediglich zwei Gläubiger vorhanden, die über die Vermögenslage der Schuldnerin gut informiert waren. Außerdem hatte sie sich anwaltlicher Hilfe sowie einer Schuldnerberaterin bedient und sich ersichtlich bemüht, die amtlichen Formulare richtig auszufüllen. Den Unterhaltsanspruch hatte sie zunächst angegeben. Der BGH konnte nicht ausschli...