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Der neue steuerliche Informationsaustausch mit der Schweiz
Änderung des DBA Schweiz
[i]Digeronimo/Kolb, IWB 1/2011 S. 26; Kubaile, IWB 1/2011 S. 20Am ist das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (DBA Schweiz) unterzeichnet worden. In dem Änderungsprotokoll ist u. a. die seit langem erwartete Neuregelung des grenzüberschreitenden steuerlichen Auskunftsaustauschs vereinbart worden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des Informationsaustauschs im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe mit der Schweiz.
I. Unterscheidung und Rechtsgrundlagen der Rechts- und Amtshilfe
1. Unterscheidung von Rechts- und Amtshilfe
Im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs ist zwischen Rechtshilfe und Amtshilfe zu unterscheiden. [i]Rechtshilfe: Unterstützung in strafrechtlicher AngelegenheitUnter Rechtshilfe wird die verfahrensrechtliche Unterstützung einer inländischen Behörde oder eines inländischen Gerichts durch eine ausländische Behörde oder ein ausländisches Gericht in einer strafrechtlichen Angelegenheit verstanden (vgl. § 59 Abs. 2 IRG). [i]Amtshilfe: Unterstützung in verwaltungsrechtlicher AngelegenheitAmtshilfe ist demgegenüber die verfahrensrechtliche Unterstützung einer inländischen Behörde durch eine ausländische in einer verwaltungsrechtlichen (steuerlichen) ...