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Umsatzsteuer | Behandlung von sog. Nennwertgutscheinen
In Deutschland werden Nennwertgutscheine bislang als bloßer Zahlungsmitteltausch nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Umsatzsteuerliche Bedeutung erlangt nur der eigentliche Leistungsaustausch bei Einlösung des Gutscheins. Abweichend hiervon hat der [i]EuGH, Urteil v. 29. 7. 2010 - Rs. C-40/09, Astra Zeneca NWB EAAAD-52373 entschieden, dass die Aushändigung von Nennwertgutscheinen an Arbeitnehmer gegen einen Teil der Arbeitsleistung eine entgeltliche sonstige Leistung darstellt, die beim Arbeitgeber der Umsatzsteuer unterliegt. Über die Frage, wie die Ausgabe des Gutscheins beim Einzelhändler und seine spätere Leistung bei Einlösung des Gutscheins zu behandeln ist, hat der EuGH nicht entschieden. Die OFD Niedersachsen weist in der Verfügung v. 17. 1. 2011 darauf hin, dass bis zum Abschluss de...