Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit
Nach dem sind pauschale Zuschläge nicht nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie nicht als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, sondern Teil einer einheitlichen Tätigkeitsvergütung sind (Abgrenzung zu , nv NWB UAAAD-34539).
Der Kläger, der bei österreichischen Fluggesellschaften beschäftigt war, hatte natürlich das Problem, dass diese bei der Lohnzahlung und -abrechnung nicht die deutschen Besonderheiten der Steuerbefreiung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (NSF-Arbeit) berücksichtigen. Allerdings kennt auch das österreichische Steuerrecht eine Steuervergünstigung für diese Tätigkeiten, ...