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NWB Nr. 8 vom Seite 646

Werbungskostenabzugsverbot bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Übergangsregelung wirft Fragen auf

Jörg Eggers

[i]NWB 7/2011 S. 507 Im Rahmen der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer wurde in § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG ein Werbungskostenabzugsverbot für die Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt, welches gem. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG erstmals auf nach dem zufließende Kapitalerträge anzuwenden ist. Werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2009 Steuerberatungskosten für die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen 2008, die im Regelfall im Jahr 2009 fakturiert und vom Mandanten bezahlt worden sind, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht, wird der Abzug vom Finanzamt oftmals verwehrt. Die Finanzämter begründen ihre Auffassung mit dem pauschalen Hinweis auf das in § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG normierte Werbungskostenabzugsverbot; vereinzelt wird ergänzend auf Rn. 322 des (BStBl 2010 I S. 94) verwiesen. Nachfolgend wird untersucht, ob diese Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zutreffend ist.

I. Steuerberatungskosten als Werbungskosten

[i]Steuerberatungskosten sind Werbungskosten,soweit sie bei Ermittlung der Einkünfte anfallenDurch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. wurde der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ausgeschlossen. Steuerberatungskosten sind jedoch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, wenn und...BStBl 2008 I S. 256BStBl 1965 III S. 410