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Allgemeine Geschäftsbedingungen in arbeitsrechtlichen Verträgen
Wirksamkeitsvoraussetzungen von AGB-Klauseln in Fallgruppen
Seit dem müssen bei formularmäßigen Arbeitsvertragsklauseln die gesetzlichen Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) beachtet werden. Hierbei sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB). Bei Inkrafttreten der Regelung war noch weitgehend unklar, was unter dem allgemeinen Begriff der „im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten” zu verstehen ist. Inzwischen ist eine Reihe von Gerichtsentscheidungen ergangen, die eine nähere Konkretisierung erlauben. Für den Praktiker stellen sich bei der Gestaltung und Prüfung arbeitsrechtlicher Verträge vor allem zwei Fragen: Was ist bei der Formulierung von Neuverträgen zu beachten? Inwieweit sind Formularabreden aus Altverträgen unwirksam? Der nachfolgende Beitrag behandelt beide Fragen im Überblick, indem einerseits die bislang in der Praxis verbreiteten Klauseln untersucht und andererseits Formulierungsvorschläge für die Gestaltung neuer Vertragsklauseln gemacht werden.
I. Grundlagen
[i]Arbeitsverträge als Gegenstand der AGB-KontrolleDa Musteranstellungsverträge für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, steht die Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB nach Wegfall der Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht außer F...