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Polen | Grenze für Umsatzsteuerregistrierung angehoben
[i]Bestimmte Unternehmen konnten bis zum 15.1.2011 für eine Befreiung optierenMit Wirkung zum 1.1.2011 wird die Umsatzgrenze für die Registrierung zur Umsatzsteuerpflicht von 100.000 PLN auf 150.000 PLN, maßgebend ist der Vorjahresumsatz, angehoben. Unternehmen mit einem laufenden Jahresumsatz zwischen 100.000 PLN und 150.000 PLN konnten bis zum 15.1.2011 für eine Befreiung optieren.