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Versicherung und Beitragszahlung während der Elternzeit
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Der Krankenversicherungsschutz während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit ist von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Frage auf, ob und ggf. in welcher Höhe während der „Babypause” auch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Die Antwort hängt im Einzelfall von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Fallgruppen mit den dazugehörigen Rechtsvorschriften.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Problematik
[i]Fortbestand des bisherigen VersicherungsschutzesWährend des Bezugs von Elterngeld und einer sich eventuell anschließenden weiteren Elternzeit ohne Elterngeld tritt neben arbeitsrechtlichen Aspekten auch die Frage nach dem (weiteren) Krankenversicherungsschutz zutage. Dazu ist festzustellen, dass es hier grds. in beiden Bereichen zu einer Fortführung des bisherigen Status kommt. § 18 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit – BEEG – v. (BGBl 2006 I S. 2748) gewährleistet den Kündigungsschutz für die Dauer der Elternzeit. Sozialversicherungsrechtlich gilt: Die vor bzw. während der Schwangerschaft gegebene Form des Krankenversicherungsschutzes bleibt auch in der E...